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Häufige Fragen und Antworten
Wir setzen uns mit Ihnen, nachdem wir Ihre Bewerbungsunterlagen geprüft haben, telefonisch in Verbindung um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Das Vorstellungsgespräch findet derzeit digital statt und Sie entscheiden über welchen Kommunikationsweg – egal ob per Skype, Facetime oder Whatsapp-Videocall. Natürlich können wir uns gerne mit Ihnen alternativ in einer unserer Niederlassungen oder an einem Ort in Ihrer Nähe treffen. Währenddessen besprechen wir Ihre konkreten Wünsche und Sie erhalten sofortiges Feedback.
Definitiv. Sie haben von Beginn an einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses. Weitere Lohnzahlung bei Krankheit, Urlaub etc. unterscheiden sich hier nicht von anderen Arbeitsverträgen. Die pünktliche Sozialversicherungsanmeldung ist natürlich selbstverständlich.
Ab einer Wochenstundenzahl von 20 bieten wir auch Teilzeitstellen. Eine Vollzeitstelle würde bei uns 35 Stunden/Woche umfassen.
Es kommt immer mal wieder vor, dass wenn der Monatswechsel nicht auf einen Montag fällt, Mitarbeiter für 1-2 Tage keinen Einsatz haben. Dies ist aber bei uns kein Kündigungsgrund, wie bei der weitverbreiteten Meinung. Diese Tage werden als Garantietage verbucht und Sie erhalten weiterhin Ihre gewohnte Vergütung. Ebenfalls wird weder Ihr Urlaubs- noch das Arbeitszeitkonto dadurch belastet.
Wir arbeiten mit unzähligen Einrichtungen wie zum Beispiel renommierten Kliniken, Klinikverbänden, Universitätskliniken, Pflegeeinrichtungen und natürlich ambulanten Diensten, zusammen. In Ihrem Vorstellungsgespräch sprechen wir genau ab in welchem Bereich Sie tätig sein möchten. Wir suchen dann im Rahmen Ihrer Wünsche die passenden Einsätze, die wir im Voraus mit Ihnen abstimmen. Sie haben immer die Möglichkeit einen Einsatz an- oder abzulehnen.
Ihre Überstunden sind nicht verloren, denn jeder unserer Mitarbeiter hat ein Arbeitszeitkonto, über welches er frei verfügen kann. Somit können diese Stunden als Geld ausbezahlt oder als Freizeit abgegolten werden.
Ihr Einkommen erhalten Sie Ihrem Fachgebiet entsprechend. Schauen Sie am besten unsere Stellenanzeigen dazu an. Wir zahlen Zulagen in Höhe 50 % für Sonntagsarbeit, Feiertage werden mit 100% vergütet. Samstags- Nacht- und Mehrarbeit werden mit 25% bezuschusst. Die Auszahlung erfolgt zu zwei Zahlungsterminen: 50% des zu erzielenden Nettoeinkommens bekommen Sie zum Ende des Monats ausgezahlt, den Rest bekommen Sie zum 15. des Folgemonats.
Unserer Meinung nach, kann gemeinsamer Erfolg nur durch lebenslanges Lernen einhergehen. Aus diesem Grund besprechen wir mit jedem Interessenten, wie wir Ihm dabei bestmöglich unterstützen können. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit unseren Online Pflegecampus zu verwenden dort sind derzeit über 180 Fortbildungen verfügbar.
Hier müssen Sie jeweils zwei Anrufe tätigen. Als Erstes müssen Sie uns als Ihr Arbeitgeber Bescheid geben, wann Sie Urlaub planen bzw. ob Sie krank sind. Einen kurzen Anruf bei Ihrer Einrichtung müssen Sie ebenfalls tätigen. Ihr Urlaub muss mindestens 4 Wochen zuvor bei uns gemeldet werden, um diesen auch mit Ihrer Einrichtung besprechen zu können.
Nein. Sie können Ihren Urlaub bei uns frei wählen, solange Sie natürlich Anspruch darauf haben.
Der Durchschnitt bei dem unsere Mitarbeiter am gleichen Einsatzort arbeiten, liegt zwischen 3 und 5 Monaten, wobei die Einsatzdauer von mindestens 1 Monat bis maximal 18 Monate reichen kann. Falls es vorkommen sollte, dass Ihre Tätigkeit für Sie, das Pensum oder andere wichtige Rahmenbedingungen untragbar werden, sorgen wir dafür eine Lösung zu finden. Falls es uns nicht gelingt, suchen wir Ihnen selbstverständlich einen neuen Einsatz.
Grundsätzlich ist Ihre Arbeitsgestaltung bei uns sehr flexibel. Es ist für Sie möglich, bestimmte Schichten auszuschließen oder vermehrt am Wochenende zu arbeiten. Dabei geht es darum, wie sehr Sie sich in Ihrer Flexibilität im Gesamten einschränken, denn für uns ist Flexibilität neben der Qualifikation ein wichtiges Einstellungskriterium.
Ja, wir stellen qualifizierte Pflegehelfer (m/w/d) ein. Sie müssten mindestens eine einjährige Pflegehelferausbildung abgeschlossen haben. Unsere Mindeststundenzahl in der Woche liegt bei 20 Stunden, somit ist eine Anstellung auf 450 Euro Basis leider nicht möglich.
Bei dem Work & Travel Modell arbeiten Sie nicht nur in Ihrer Region, sondern auch Deutschlandweit für PflegMed. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und legen Rahmenbedingungen fest. Beispielsweise können Sie bestimmte Regionen ausschließen, in denen Sie nicht arbeiten wollen. Wir kümmern uns um Ihre Unterkunft vor Ort und übernehmen alles Weitere für Sie.
Wir buchen in der Nähe Ihres Einsatzortes Unterkünfte mit Dusche, Bad, Küchenzeile und natürlich einer Schlafmöglichkeit für Sie.
Die Vermittlung für Pflegefachkräfte ist kostenlos.
Um Ihnen Angebote vermitteln zu können, müssen Sie zuerst die Registrierung abschließen, diese ist ganz unverbindlich und völlig kostenfrei. Im Anschluss, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen Ihre Wünsche und Rahmenbedingungen die nötig sind, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.
Im ersten Schritt nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um Ihre offenen Fragen und den Rahmen der Zusammenarbeit zu besprechen. Beispielsweise wie viel Sie arbeiten wollen, in welchem Fachbereich und in welchen Schichten. Gerne stehen wir Ihnen hierzu beratend zur Seite.
PflegMed REGIO und GO: Sie sind bei PflegMed fest angestellt und arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in verschiedenen medizinischen Fach- und Pflegeeinrichtungen die Ihren Qualifikationen entsprechen.
PflegMed FLEX: Sie übernehmen Vertretungseinsätze und sind für den Einsatzzeitraum (befristet oder projektbezogen) bei uns angestellt.
Es besteht, unabhängig davon für welche Vertragsform Sie sich entscheiden, jederzeit die Möglichkeit in eine Festanstellung in der entsprechenden Einrichtung zu wechseln, sofern dies gewünscht ist bzw. der entsprechende Bedarf Seitens der Einrichtung vorliegt.
ANÜ ist die Kurzform für Arbeitnehmerüberlassung. In dieser Vertragsform ist PflegMed Ihr Arbeitgeber und wir „überlassen“ Sie für die Dauer des Einsatzes der jeweiligen Einrichtung.
Ja. Von Ihrer Seite besteht eine Informationspflicht. Wenn Sie beabsichtigen, eine Nebentätigkeit auszuüben, müssen Sie Ihren Hauptarbeitgeber darüber informieren. Um eine ordentliche Lohnbuchhaltung führen zu können, benötigen wir und Ihr Hauptarbeitgeber alle relevanten zur Abrechnungserstellung sozialversicherungspflichtigen Angaben von Ihnen.
Für unsere Zusammenarbeit benötigen wir vorab einige Unterlagen von Ihnen.
Pflegefachkräfte/medizinisches Fachpersonal:
- Aktueller, tabellarischer Lebenslauf
- Gültiges Ausweisdokument, sowie den Nachweis zum Führen Ihrer Berufsbezeichnung/(Urkunde)
- Fachweiterbildungsurkunde(n)
- Nicht- Eu-Bürger*innen: Gültigen Aufenthaltstitel ggf. mit Zusatzblatt
- Aktuelle Arbeitsmedizinische Untersuchung, G 42
- Bei Einsatz oder Anstellung aktueller Impfstatus / Nachweis erforderlich
Personen, welche nach dem 31.12.1970 geboren sind, benötigen einen Nachweis über Ihren aktuellen Impfschutz / Immunität gegen Masern. [vgl. § 20 IfSG]
Um Sie als examinierte Pflegekraft vermitteln zu können, müssen wir uns sicher sein, dass Sie über alle erforderlichen Berufsqualifikationen verfügen. Darüber hinaus erleichtert es jeder/jedem Personalverantwortlichen die Entscheidung, wenn Sie ein aussagekräftiges Profil besitzen.
Sie können über Ihren Account bei PflegMed, der für Sie während der Registrierung erstellt wird, jederzeit Ihre Unterlagen hochladen.
Der Lebenslauf sollte aktuell, in tabellarischer Form und aussagekräftig sein.
Folgende Inhalte sollten nicht fehlen:
- Persönliche Angaben und Kontaktdaten
- Berufs-/Klinische Erfahrungen (letzte Berufsstation zuerst benennen): Ort, Einrichtung, Position und Fachbereich
- Bildungsweg (mit dem aktuellsten Abschluss beginnen)
- Zusatzbezeichnungen
Falls vorhanden, dann Informationen zu:
- Sprachkenntnisse
- Publikationen
- Auslandsaufenthalte
- EDV-Kenntnisse
Unterschreiben Sie bitte Ihren Lebenslauf, mit dem Vermerk zu Ort und Datum, um die Richtigkeit sowie Aktualität der Angaben zu bestätigen.
Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur von dem zur Bearbeitung nötigen Personal eingesehen. Genauere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Sie können bei der Registrierung Ihre Wünsche angeben, aus welchem Fachbereich Sie passende Jobangebote in temporärer(befristeter) Anstellung erhalten wollen.
Wir senden Ihnen unsere Angebote per E-Mail. Sie können aber alternativ auch gerne selbst in unserer Jobbörse nach einem passenden Auftrag suchen.
Grundsätzlich vermitteln wir Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Jedoch sind wir vor allem in den Regionen: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und dem Saarland vernetzt.
Sobald wir für Sie einen passenden Einsatz gefunden haben, versuchen wir schnellstmöglich Feedback von der medizinischen Einrichtung zu bekommen. Dabei halten wir Sie immer auf dem Laufenden.
In der Regel richtet sich die Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsdauer danach, für welche Zeiträume die medizinischen Einrichtungen Unterstützung benötigen. Die Einsatzdauer kann von wenigen Tagen oder Wochen bis mehrere Monate variieren.
Normalerweise übernehmen wir keine einsatzbezogenen Reise- oder Fahrtkosten. Sie können die Kosten allerdings meistens in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
In der Regel wird Ihnen für die Einsatzdauer eine Unterkunft gestellt. Alternativ können Sie auch eine Unterkunftspauschale erhalten. Wir unterstützen Sie jederzeit bei der Suche nach einer, Ihrer Einsatzdauer passenden Unterkunft. Je nach Einsatz können wir Ihnen direkt eine zur Verfügung stellen.
Solang Sie per Arbeitnehmerüberlassung für PflegMed arbeiten, trägt in der Regel die medizinische Einrichtung ihre Berufspflichtversicherung.
Sie müssen ihre wöchentlichen Leistungsnachweise, die Sie und die jeweilige Einrichtungsleitung/Abteilungsleitung unterzeichnen, bei uns einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung wird unsere Lohnabteilung Ihren Verdienst abrechnen und Ihnen spätestens bis zum 15. des Folgemonats auf Ihr Konto gutschreiben.
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, melden Sie sich bitte schnellstmöglich am 1. Krankheitstag bei PflegMed und an Ihrem Einsatzort.
Diese müssen Sie unmittelbar bei Beginn Ihres Einsatzes der Einrichtung vorlegen.