17. Juli 2023
Lesezeit: 2 min

Reform der Pflegeausbildung ist beschlossen

Am 24.05.2023 wurde der Gesetzesentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung beschlossen.

Was ändert sich?

  • Studierende in der Pflege sollen während des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten, für bereits Studierende soll es eine Übergangsvorschrift geben, die vorsieht, dass für den Rest der Zeit, ebenfalls eine Ausbildungsvergütung ausbezahlt wird
  • Die Finanzierung des praktischen Teiles soll in das bestehende Finanzierungssystem integriert werden, das Studium wird als Duales Studium angeboten und ein gültiger Ausbildungsvertrag soll geschlossen werden
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflegeausbildung sollen verbessert und an aktuelle Entwicklungen z.B. im Bereich der Digitalisierung angepasst werden
  • Erleichterung bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in der Pflege (Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang soll entfallen), außerdem soll es, einheitliche bundesweite Regelungen, zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen geben
  • Geschlechtsneutrale Bezeichnung statt Pflegefachfrau oder Pflegefachmann künftig auch Pflegefachperson möglich

Ziel der Reform ist es, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung sollen eine attraktive Alternative zur beruflichen Ausbildung erhalten und hierfür eine angemessene Vergütung, als Studierende, erhalten.

Aktuell ist jeder 2. Studienplatz frei.

Der Pflegenotstand, durch die Vereinfachung der Anerkennung für ausländisches Fachpersonal, soll abgemildert werden.

 

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